Erste-Hilfe-Lexikon

Erste-Hilfe-Maßnahmen verständlich erklärt - mit besonderem Schwerpunkt auf der betrieblichen Ersten Hilfe. Die Inhalte orientieren sich an der DGUV Information 204-007 und ergänzenden offiziellen Vorgaben.

Stand der redaktionellen Überarbeitung: 08.09.2026

Im akuten Notfall zählt Handeln. Bei Lebensgefahr, Bewusstlosigkeit, fehlender normaler Atmung, schwerer Atemnot oder starken Blutungen sofort 112 alarmieren. Dieses Lexikon ersetzt weder einen Erste-Hilfe-Kurs noch ärztliche Diagnostik oder Behandlung.

Erste Hilfe im Betrieb - die wichtigsten Pflichten auf einen Blick

1 Ersthelferbei 2-20 anwesenden Versicherten
5 % / 10 %bei mehr als 20 Anwesenden je nach Betriebsart
alle 2 JahreFortbildung betrieblicher Ersthelfender
5 JahreAufbewahrung der Erste-Hilfe-Dokumentation

Für Unternehmen wichtig: ausreichendes Erste-Hilfe-Material, dokumentierte Leistungen, verfügbare Ersthelfende über die Arbeitszeit und eine funktionierende Alarmorganisation. Mehr zum Komplettpaket für Betriebe.

A

AED (Automatisierter Externer Defibrillator)

Ein AED wird bei einer bewusstlosen Person eingesetzt, die nicht normal atmet. Gerät einschalten, Elektroden wie abgebildet aufkleben und den Sprachanweisungen folgen. Während Analyse und Schock darf niemand die betroffene Person berühren. Die Wiederbelebung wird nur so kurz wie nötig unterbrochen.

Allergische Reaktion / Anaphylaxie

Bei Atemnot, Schwellungen, Kreislaufproblemen oder rascher Verschlechterung sofort 112 wählen. Die Person beruhigen und warm halten. Bei Atemnot ist eine erhöhte Oberkörperlage meist günstiger; bei Bewusstlosigkeit mit normaler Atmung Seitenlage. Führt die betroffene Person ein eigenes Notfallset mit, kann bei dessen Anwendung unterstützt werden.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

Amputationsverletzung

Zuerst die verletzte Person versorgen: starke Blutung durch direkten Druck bzw. Druckverband stillen und 112 alarmieren. Das abgetrennte Körperteil nicht reinigen und nicht direkt mit Wasser oder Eis in Kontakt bringen. Trocken und sauber verpackt dem Rettungsdienst übergeben.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

Asthmaanfall

Bei starker Atemnot die Person aufrecht oder mit erhöhtem Oberkörper lagern, enge Kleidung lockern, beruhigen und 112 wählen, wenn die Beschwerden schwer sind oder nicht rasch nachlassen. Die betroffene Person kann ihre eigene verordnete Notfallmedikation selbst anwenden; betriebliche Ersthelfende verabreichen grundsätzlich keine Medikamente eigenständig.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

B

Bewusstlosigkeit

Reagiert eine Person nicht, Atemwege öffnen und die Atmung höchstens 10 Sekunden prüfen. Bei normaler Atmung Seitenlage und 112; Atmung fortlaufend kontrollieren. Fehlt eine normale Atmung oder liegt Schnappatmung vor, sofort mit Wiederbelebung beginnen.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

Blutungen

Bei stärkeren Blutungen Einmalhandschuhe tragen, die betroffene Person möglichst hinlegen und zunächst direkt auf die Wunde drücken. Anschließend kann ein Druckverband angelegt werden. Bei starker oder nicht beherrschbarer Blutung sofort 112 alarmieren und die Person warm halten.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

Brustkorbverletzung

Atemnot, starke Schmerzen oder sichtbare Verletzungen am Brustkorb können ernst sein. Betroffene in einer für sie angenehmen Position belassen, häufig mit erhöhtem Oberkörper, Atmung beobachten und bei deutlichen Beschwerden 112 alarmieren.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

D

Diabetes / Unterzuckerung

Typisch sind Schwitzen, Zittern, Unruhe, Verwirrtheit oder auffälliges Verhalten. Ist die Person wach und kann sicher schlucken, kann schnell verfügbarer Zucker gegeben werden. Bewusstlosen Personen nichts einflößen: Bei normaler Atmung Seitenlage, bei fehlender normaler Atmung Wiederbelebung; 112 alarmieren.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen

Im Betrieb muss jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert werden. Die Aufzeichnungen sind vertraulich zu behandeln und fünf Jahre aufzubewahren. Sie können später wichtig sein, wenn aus einer zunächst kleinen Verletzung Folgeschäden entstehen.

Druckverband

Ein Druckverband dient der Blutstillung bei stark blutenden Wunden. Eine Wundauflage wird auf die Verletzung gelegt, darüber ein Druckpolster und eine straffe Fixierung. Blutet der Verband stark durch, weiter manuellen Druck auf die Wunde ausüben und 112 alarmieren.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

E

Elektrounfall

Eigenschutz hat Vorrang. Eine verunfallte Person erst berühren, wenn die Stromquelle sicher abgeschaltet ist. Bei Hochspannung großen Abstand halten und ausschließlich Fachkräfte bzw. Rettungsdienst handeln lassen. Nach relevanten Elektrounfällen 112 alarmieren und Bewusstsein sowie Atmung überwachen.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

Erste-Hilfe-Kasten im Betrieb

Betriebe müssen ausreichendes und einsatzbereites Erste-Hilfe-Material vorhalten. Als geeignete Ausstattung gelten insbesondere Verbandkästen nach DIN 13157 oder DIN 13169. Standardisierte Betriebs-Verbandkästen enthalten unter anderem Verbandmaterial, Handschuhe, Rettungsdecke, Kälte-Sofortkompresse und Gesichtsmasken; Desinfektionsmittel gehören nicht automatisch zur DIN-Grundausstattung.

Ersthelfer im Betrieb

Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten muss mindestens eine ersthelfende Person verfügbar sein. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten gelten regelmäßig 5 Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 Prozent in sonstigen Betrieben. Ausbildung und Fortbildung umfassen 9 Unterrichtseinheiten; die Fortbildung ist spätestens alle zwei Jahre erforderlich.

Erstickungsgefahr durch Fremdkörper

Kann die Person noch wirksam husten, zum kräftigen Weiterhusten auffordern. Bei schwerer Atemwegsverlegung den Oberkörper vorbeugen und bis zu fünf kräftige Rückenschläge zwischen die Schulterblätter geben. Bleibt dies erfolglos und droht Erstickung, können bis zu fünf Oberbauchkompressionen folgen. 112 alarmieren. Wird die Person bewusstlos und atmet nicht normal, Wiederbelebung beginnen.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

F

Fremdkörper im Auge

Nicht am Auge reiben. Lose Fremdkörper können vorsichtig ausgespült werden. Steckt ein Gegenstand fest oder besteht eine Augenverletzung, nicht selbst entfernen; Auge schützen und ärztlich versorgen lassen. Bei Verätzung sofort gründlich spülen und 112 alarmieren.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

G

Gefahrenbereich und Eigenschutz

Vor jeder Hilfeleistung zuerst eigene Gefahren beurteilen. Bei Rauch, Gasen, CO2, Strom, Verkehr oder Gefahrstoffen niemals ungeschützt in einen gefährlichen Bereich gehen. Rettungsdienst bzw. Feuerwehr alarmieren und nur helfen, wenn dies ohne erhebliche eigene Gefahr möglich ist.

Gehirnerschütterung / Kopfverletzung

Nach einem stärkeren Schlag auf den Kopf auf zunehmende Kopfschmerzen, Erbrechen, Benommenheit, Erinnerungslücken, Krampfanfälle oder Bewusstseinsstörungen achten. Bei solchen Warnzeichen oder deutlicher Verschlechterung 112 alarmieren. Betroffene nicht allein lassen und regelmäßig Bewusstsein und Atmung kontrollieren.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

H

Herzinfarkt

Typische Warnzeichen sind starke Schmerzen oder Druck hinter dem Brustbein, Atemnot, kalter Schweiß, Übelkeit oder ausstrahlende Beschwerden. Sofort 112 wählen, die Person beruhigen und in einer angenehmen Position - häufig mit erhöhtem Oberkörper - lagern. Bei Bewusstlosigkeit Atmung prüfen und bei fehlender normaler Atmung wiederbeleben.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

Herz-Kreislauf-Stillstand / Wiederbelebung

Reagiert eine Person nicht und atmet sie nicht normal, 112 alarmieren bzw. alarmieren lassen und sofort mit 30 Herzdruckmassagen beginnen. Frequenz etwa 100-120 pro Minute, Drucktiefe bei Erwachsenen etwa 5 bis maximal 6 cm. Danach 2 Atemspenden; wer nicht beatmen kann oder will, führt die Herzdruckmassage ohne längere Unterbrechung fort. AED so früh wie möglich einsetzen.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

Hitzschlag

Ein Hitzschlag ist ein medizinischer Notfall, besonders bei Verwirrtheit, Bewusstseinsstörungen oder Kreislaufproblemen. 112 alarmieren, die Person aus der Hitze bringen, überschüssige Kleidung entfernen und den Körper vorsichtig kühlen. Bei Bewusstseinsstörung nichts zu trinken geben.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

K

Krampfanfall

Gefährliche Gegenstände aus der Umgebung entfernen, Kopf vor Verletzungen schützen und die Person nicht festhalten. Nichts zwischen die Zähne schieben. Anfallsdauer beobachten. 112 insbesondere bei einem Anfall über 5 Minuten, mehreren Anfällen hintereinander, Verletzungen, Atemproblemen oder einem erstmaligen schweren Anfall.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

Knochenbruch

Verletzte Körperteile in der vorgefundenen Lage möglichst ruhig halten und nicht einrenken. Offene Brüche keimarm abdecken. Bei starken Schmerzen, Fehlstellungen, offenen Brüchen, Wirbelsäulenverdacht oder weiteren schweren Verletzungen 112 alarmieren.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

N

Nasenbluten

Kopf leicht nach vorne beugen, damit Blut abfließen kann, und die weichen Nasenflügel einige Minuten zusammendrücken. Kälte im Nacken kann unterstützend wirken. Bei starkem oder anhaltendem Nasenbluten 112 bzw. ärztliche Hilfe veranlassen.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

Notruf 112

112 ist die einheitliche Notrufnummer für Rettungsdienst und Feuerwehr und europaweit nutzbar. Zuerst den genauen Notfallort nennen und danach auf Rückfragen der Leitstelle warten. Für nicht lebensbedrohliche, dringliche ärztliche Probleme außerhalb der Sprechzeiten ist in Deutschland 116117 vorgesehen.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

R

Rettungsdecke

Eine Rettungsdecke schützt vor weiterem Auskühlen. Sie sollte die betroffene Person möglichst auch gegen Kälte vom Boden abschirmen. In der DGUV-Anleitung wird zum Wärmeerhalt die Silberseite zum Körper beschrieben.

S

Schlaganfall

Plötzliche Gesichtslähmung, Schwäche oder Lähmung eines Arms, Sprach- oder Verständnisstörungen sind typische Warnzeichen. Jede Minute zählt: sofort 112 alarmieren, Zeitpunkt des Symptombeginns merken und die Person nicht allein lassen.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

Schock

Mögliche Anzeichen sind Blässe, kalte schweißige Haut, Unruhe, Zittern und ein schwacher schneller Puls. 112 alarmieren, die Person warm halten und betreuen. Beine nur leicht hochlagern, wenn keine Atemnot, Herzbeschwerden oder andere Gründe dagegen sprechen; bei Atemnot ist eher eine erhöhte Oberkörperlage sinnvoll.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

Seitenlage

Eine bewusstlose Person mit normaler Atmung in die Seitenlage bringen, Atemwege frei halten und 112 alarmieren. Die Atmung weiter kontrollieren. Ändert sie sich und ist nicht mehr normal, Person auf den Rücken drehen und Wiederbelebung beginnen.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

Sepsis

Eine Sepsis kann sich durch extremes Krankheitsgefühl, Verwirrtheit, Kurzatmigkeit, sehr starke Schmerzen oder kalte bzw. fleckige Haut zeigen. Bei entsprechend schwerem Zustand ist eine sofortige medizinische Abklärung erforderlich; bei akuter Verschlechterung 112 alarmieren.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

Sonnenstich

Nach intensiver Sonneneinstrahlung können starke Kopfschmerzen, Übelkeit, Nackenbeschwerden oder Schwindel auftreten. Person aus der Sonne bringen, Kopf und Oberkörper erhöht lagern und vorsichtig kühlen. Bei Bewusstseinsstörung, Krampfanfällen oder deutlicher Verschlechterung 112 alarmieren.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

Starke Blutung

Direkten Druck auf die Wunde ausüben, möglichst mit sauberem Verbandmaterial. Druckverband anlegen, sofern dies an der Körperstelle möglich ist. Betroffene hinlegen, warm halten und spätestens bei starker Blutung 112 alarmieren. Improvisierte Abbindungen sind kein Standardverfahren für ungeschulte Ersthelfende.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

T

Tierbiss

Bisswunden bergen ein relevantes Infektionsrisiko. Blutung stillen, Wunde keimarm abdecken und zeitnah ärztlich beurteilen lassen. Bei möglichem Tollwutkontakt oder schweren Verletzungen unverzüglich medizinische Hilfe veranlassen.

U

Unfallanzeige im Betrieb

Führt ein Arbeitsunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen über den Unfalltag hinaus, ist grundsätzlich eine Unfallanzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger erforderlich. Die Erste-Hilfe-Leistung selbst ist unabhängig davon zu dokumentieren.

Unterkühlung

Unterkühlte Personen windgeschützt lagern, nasse Kleidung nur dann entfernen, wenn trockene Ersatzkleidung oder Decken vorhanden sind, und vor weiterem Wärmeverlust schützen. Warme Getränke nur bei wacher, sicher schluckender Person und leichter Unterkühlung. Bei Bewusstlosigkeit oder schwerer Unterkühlung 112; keine aggressiven Aufwärmversuche.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

Unterlassene Hilfeleistung

Bei Unglücksfällen und Notlagen ist Hilfe zu leisten, soweit sie erforderlich und ohne erhebliche eigene Gefahr sowie ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten zumutbar ist. Das ergibt sich aus § 323c StGB. Eigenschutz bleibt deshalb immer Teil der Ersten Hilfe.

V

Verbrennungen und Verbrühungen

Verklebte Kleidung nicht von der Haut abziehen. Kleine Verbrennungen an Armen oder Beinen können zur Schmerzlinderung wenige Minuten mit nicht eiskaltem Wasser gekühlt werden. Großflächige Verbrennungen und Verbrennungen am Körperstamm nicht großflächig kühlen: Unterkühlungsgefahr. Wunden keimarm abdecken, Brandblasen nicht öffnen und bei schweren, großflächigen oder Gesichtsverbrennungen 112 alarmieren.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

Vergiftungen

Eigenschutz beachten und weiteren Kontakt mit dem Stoff verhindern. Bewusstsein und Atmung prüfen, bei ernsten Symptomen 112 alarmieren und zusätzlich eine Giftnotrufzentrale kontaktieren. Ohne ausdrückliche fachliche Anweisung kein Erbrechen auslösen und nichts zu trinken geben. Verpackungen oder Produktinformationen für Rettungsdienst bzw. Giftnotruf bereithalten.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

Verätzungen

Kontaminierte Kleidung unter Eigenschutz entfernen. Betroffene Haut gründlich mit fließendem, handwarmem Wasser spülen und anschließend keimarm abdecken. Bei Augenverätzung das Auge sofort gründlich 10-20 Minuten spülen, das gesunde Auge schützen und 112 alarmieren.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

Verbandkasten DIN 13157 / DIN 13169

Art, Menge und Standort des Erste-Hilfe-Materials richten sich nach Betriebsgröße, Gefährdungen und räumlicher Struktur. Zwei kleine Verbandkästen nach DIN 13157 können einen großen nach DIN 13169 ersetzen. Inhalt regelmäßig auf Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit prüfen.

W

Wundversorgung

Kleine Wunden mit geeignetem Verbandmaterial keimarm abdecken. Fremdkörper, die tief in einer Wunde stecken, nicht selbst entfernen. Bei starker Blutung Druck ausüben und ggf. einen Druckverband anlegen. Bei tiefen, stark verschmutzten oder infektionsgefährdeten Wunden ärztliche Abklärung veranlassen.

Wirbelsäulenverletzung

Bei Verdacht auf eine Wirbelsäulenverletzung unnötige Bewegungen vermeiden und 112 alarmieren. Eine Bewegung ist trotzdem erforderlich, wenn akute Gefahren beseitigt werden müssen oder lebensrettende Maßnahmen sonst nicht möglich sind. Bewusstsein und Atmung haben Vorrang.

Bei Lebensgefahr oder akuter Verschlechterung: 112.

Z

Zeckenstich

Zecke möglichst früh mit geeigneter Pinzette oder Zeckenkarte hautnah fassen und kontrolliert entfernen. Einstichstelle anschließend beobachten. Bei ringförmiger Rötung, Fieber, starken Kopfschmerzen oder anderen auffälligen Beschwerden ärztlich abklären lassen.

Zahnunfall

Einen ausgeschlagenen bleibenden Zahn nur an der Zahnkrone anfassen und nicht reinigen. Am besten in einer Zahnrettungsbox lagern und schnellstmöglich zahnärztlich versorgen lassen. Steht keine Rettungsbox zur Verfügung, soll der Zahn feucht gehalten werden.

Quellen, Rechtsgrundlagen und redaktionelle Hinweise

Erste Hilfe im Betrieb richtig organisieren

Wir unterstützen Unternehmen bei Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfender und bei der Organisation passender Kurse.