Stand 09/2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teilnahme- und Vertragsbedingungen von Erste Hilfe Schuler.
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche von Erste Hilfe Schuler angebotenen Leistungen im Bereich der Aus- und Fortbildung. Dies umfasst insbesondere Erste-Hilfe-Kurse, Ausbildungen, Fortbildungen, Seminare, Inhouse-Schulungen sowie sonstige Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen (nachfolgend „Veranstaltungen“).
1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
1.3 Begriffsbestimmungen
a) Auftraggeber ist die natürliche oder juristische Person, die mit uns einen Vertrag über eine Veranstaltung oder die Teilnahme an einer Veranstaltung schließt.
b) Teilnehmer ist diejenige Person, die tatsächlich an der Veranstaltung teilnimmt. Auftraggeber und Teilnehmer können identisch sein.
1.4 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
1.5 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.
1.6 Besondere Teilnahmebedingungen
Für einzelne Lehrgänge oder Ausbildungen können aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Vorgaben, Vorgaben von Unfallversicherungsträgern oder anerkennenden Stellen zusätzliche Teilnahme- oder Ausbildungsbedingungen gelten. Diese werden dem Auftraggeber, soweit erforderlich, vor Vertragsschluss mitgeteilt.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Die Anmeldung zu einer Veranstaltung kann insbesondere über unsere Internetseite, über das von uns eingesetzte Buchungssystem HiOrg-Server, per E-Mail, telefonisch, in Textform oder unmittelbar vor Ort erfolgen, soweit die jeweilige Anmeldeform angeboten wird.
2.2 Die Darstellung einer Veranstaltung auf unserer Internetseite stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit der Anmeldung bzw. Bestellung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
2.3 Der Vertrag kommt mit unserer Buchungs- oder Auftragsbestätigung zustande. Eine rein automatisierte Eingangsbestätigung, die lediglich den Eingang der Buchung bestätigt, stellt noch keine Vertragsannahme dar, sofern darin nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
2.4 Wird im Rahmen der Buchung bereits vor unserer Vertragsannahme eine Zahlung ausgeführt und kommt anschließend kein Vertrag zustande, wird der gezahlte Betrag zurückerstattet.
2.5 Mehrere Teilnehmer
Meldet ein Auftraggeber mehrere Teilnehmer an, bleibt der Auftraggeber unser Vertragspartner und ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
2.6 Inhouse- und Gruppenveranstaltungen
Bei Inhouse- und Gruppenveranstaltungen kommt der Vertrag mit dem jeweiligen Auftraggeber zustande.
2.7 Durchführung durch Dritte
Wir sind berechtigt, Veranstaltungen durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter, Ausbilder oder sonstige geeignete Dritte durchführen zu lassen.
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen und Mitwirkungspflichten
3.1 Die für eine Veranstaltung erforderlichen fachlichen, persönlichen oder rechtlichen Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung sowie gegebenenfalls aus gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben.
3.2 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm angemeldete Teilnehmer die bekannt gegebenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
3.3 Werden erforderliche Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, kann die Teilnahme verweigert werden. Ist die Nichterfüllung vom Auftraggeber oder Teilnehmer zu vertreten, gelten hinsichtlich der Vergütung die Regelungen über kurzfristige Stornierungen und Nichterscheinen gemäß § 6 entsprechend.
3.4 Teilnehmer haben den Anweisungen der Ausbilder zu folgen, soweit diese der ordnungsgemäßen und sicheren Durchführung der Veranstaltung dienen.
3.5 Bestehen körperliche oder sonstige Einschränkungen, die die sichere Durchführung bestimmter praktischer Übungen beeinträchtigen können, soll der Teilnehmer den Ausbilder vor der jeweiligen Übung darauf hinweisen. Die Mitteilung einer konkreten Diagnose ist hierzu grundsätzlich nicht erforderlich.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Höhe der Teilnahme- oder Veranstaltungsgebühr ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung, Buchungsseite, Buchungsbestätigung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
4.2 Bei Verträgen mit Verbrauchern werden die maßgeblichen Gesamtpreise einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Preisbestandteile vor Vertragsschluss ausgewiesen. Maßgeblich sind die beim konkreten Termin in HiOrg ausgewiesenen aktuellen Preise und zugehörigen Steuerhinweise.
4.3 DGUV-Lehrgänge
Für abrechnungsfähige betriebliche Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen gelten die Abrechnungsregeln des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Die aktuell veröffentlichten Kursgebühren werden beim jeweiligen Termin ausgewiesen. Die von Erste Hilfe Schuler erbrachten DGUV-Kursleistungen werden nach der für den Betrieb geltenden steuerlichen Einordnung gemäß § 4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerfrei behandelt.
4.4 Die Vergütung wird mit Vertragsschluss fällig, soweit keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart oder auf der Rechnung angegeben wurde.
4.5 Die Zahlung kann über die jeweils angebotenen Zahlungsmöglichkeiten erfolgen.
4.6 Unfallversicherungsträger und sonstige Kostenträger
Soll die Teilnahmegebühr durch einen Unfallversicherungsträger, eine Berufsgenossenschaft oder einen sonstigen Dritten übernommen werden, sind die hierfür erforderlichen Unterlagen vollständig und fristgerecht vorzulegen. Lehnt der vorgesehene Kostenträger die Kostenübernahme ganz oder teilweise ab, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet, soweit kein anderer Kostenschuldner verbindlich vereinbart wurde.
4.7 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 5 Fahrtkosten und Mindestvergütung bei Inhouse-Schulungen
5.1 Bei Inhouse-Schulungen können zusätzlich zur vereinbarten Veranstaltungsvergütung Fahrtkosten berechnet werden.
5.2 Maßgeblich ist die Gesamtfahrstrecke für Hin- und Rückfahrt zusammen zwischen dem Geschäftssitz von Erste Hilfe Schuler und dem vereinbarten Veranstaltungsort.
5.3 Die ersten 20 Kilometer der Gesamtfahrstrecke aus Hin- und Rückfahrt zusammen sind kostenfrei.
5.4 Für jeden über diese 20 Freikilometer hinausgehenden gefahrenen Kilometer werden 0,80 € je Kilometer berechnet. Soweit auf eine Zusatzleistung gesetzliche Umsatzsteuer anfällt, wird diese entsprechend der steuerlichen Behandlung der konkreten Leistung ausgewiesen. Gegenüber Verbrauchern wird der Gesamtpreis einschließlich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer vor Vertragsschluss ausgewiesen.
5.5 Für die Ermittlung der Entfernung wird grundsätzlich die verkehrsübliche Straßenverbindung zugrunde gelegt.
5.6 Notwendige Park-, Maut-, Fähr- oder Übernachtungskosten werden zusätzlich berechnet, sofern diese vor Vertragsschluss vereinbart oder im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesen wurden.
5.7 Mindestvergütung bei Inhouse-Schulungen betrieblicher Ersthelfender
Wird eine Inhouse-Schulung auf Wunsch des Auftraggebers mit weniger als 12 Teilnehmern durchgeführt, kann – sofern dies vor Vertragsschluss im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart wurde – eine Mindestvergütung in Höhe der Vergütung für 12 Teilnehmer berechnet werden. Maßgeblich ist dabei die zum Zeitpunkt der Veranstaltung jeweils gültige pauschalierte Lehrgangsgebühr für die Erste-Hilfe-Aus- bzw. Fortbildung.
5.8 Gegenüber dem zuständigen Unfallversicherungsträger oder der Berufsgenossenschaft werden ausschließlich die tatsächlich anwesenden und nach den jeweiligen Abrechnungsbestimmungen abrechnungsfähigen Teilnehmer abgerechnet. Eine Abrechnung nicht anwesender Teilnehmer gegenüber dem Unfallversicherungsträger erfolgt nicht.
5.9 Soweit die vom Unfallversicherungsträger übernommenen Lehrgangsgebühren für die tatsächlich anwesenden Teilnehmer die vereinbarte Mindestvergütung nicht erreichen, trägt der Auftraggeber die verbleibende Differenz. Eine vom Unfallversicherungsträger gezahlte Lehrgangsgebühr wird vollständig auf die Mindestvergütung angerechnet.
5.10 Grundlage dieser zusätzlichen privatrechtlichen Vereinbarung ist die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für ermächtigte Ausbildungsstellen vorgesehene Möglichkeit, bei einer auf Wunsch des Unternehmens erfolgenden Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen zusätzliche Gebühren mit dem Unternehmen zu vereinbaren. Inhouse-Schulungen für Kindergärten und Schulen sind von dieser Mehrkostenregelung ausgenommen, soweit die jeweils geltenden DGUV-Vorgaben dies vorsehen.
§ 6 Stornierung, Umbuchung, Ersatzteilnehmer und Nichterscheinen
6.1 Stornierung
Eine vertraglich vereinbarte Veranstaltung kann durch den Auftraggeber jederzeit storniert werden. Die Stornierung soll in Textform, insbesondere per E-Mail an info@kurserstehilfe.de, erfolgen.
6.2 Stornierung bis einschließlich 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn
Geht die Stornierung spätestens 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn bei uns ein, erfolgt die Stornierung kostenfrei. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
6.3 Stornierung weniger als 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn
Bei einer Stornierung weniger als 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kann eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 100 % der vereinbarten Veranstaltungs- bzw. Teilnahmegebühr verlangt werden. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Kann der frei gewordene Kursplatz anderweitig vergeben werden, wird dies bei der Berechnung der Entschädigung angemessen berücksichtigt. Ersparte Aufwendungen werden ebenfalls berücksichtigt.
6.4 Nichterscheinen
Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Stornierung gelten die Regelungen des § 6.3 entsprechend.
6.5 Ersatzteilnehmer
Der Auftraggeber kann grundsätzlich einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen, sofern für die jeweilige Veranstaltung keine persönlichen, gesetzlichen oder sonstigen Teilnahmevoraussetzungen entgegenstehen. Kann ein geeigneter Ersatzteilnehmer den gebuchten Platz vollständig übernehmen, entsteht grundsätzlich keine Stornierungsentschädigung.
6.6 Umbuchung
Eine Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Veranstaltungstermin ist bis einschließlich 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei einem Umbuchungswunsch weniger als 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf eine kostenfreie Umbuchung. Eine aus Kulanz gewährte kurzfristige Umbuchung begründet keinen Anspruch auf entsprechende Umbuchungen in zukünftigen Fällen.
6.7 Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrechte bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 7 Verspätung
7.1 Teilnehmer sind verpflichtet, rechtzeitig zum angegebenen Veranstaltungsbeginn zu erscheinen. Wir empfehlen, spätestens 15 bis 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn am Veranstaltungsort einzutreffen.
7.2 Erscheint ein Teilnehmer verspätet und kann deshalb die für die jeweilige Veranstaltung vorgeschriebene Anwesenheits-, Ausbildungs- oder Unterrichtszeit nicht mehr eingehalten werden, kann die weitere Teilnahme verweigert werden.
7.3 Kann aufgrund der Verspätung keine ordnungsgemäße oder anerkennungsfähige Teilnahme mehr erfolgen, wird die Verspätung hinsichtlich der Vergütung wie ein Nichterscheinen gemäß § 6 behandelt. Dem Auftraggeber bleibt auch in diesem Fall der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
8.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit dieses nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausgeschlossen ist.
8.2 Die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Fristen und Folgen des Widerrufs ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, soweit eine solche für den jeweiligen Vertrag erforderlich ist.
8.3 Vorzeitiger Leistungsbeginn
Soll die gebuchte Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnen, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den vorzeitigen Leistungsbeginn.
8.4 Das Widerrufsrecht erlischt bei einem entgeltlichen Dienstleistungsvertrag nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung nur unter den hierfür gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen, insbesondere wenn der Verbraucher vor Beginn der Leistung ausdrücklich dem vorzeitigen Leistungsbeginn zugestimmt und seine Kenntnis vom möglichen Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.
8.5 Widerruft der Verbraucher nach einem von ihm ausdrücklich verlangten vorzeitigen Leistungsbeginn, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen geschuldet sein.
8.6 Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht unabhängig von den vertraglich eingeräumten Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten gemäß § 6.
§ 9 Absage und Änderung von Veranstaltungen durch den Anbieter
9.1 Wir behalten uns vor, Veranstaltungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen abzusagen. Ein solcher Grund kann insbesondere vorliegen bei Erkrankung oder kurzfristigem Ausfall des vorgesehenen Ausbilders, höherer Gewalt, Ausfall oder Unbenutzbarkeit des Veranstaltungsortes, behördlichen Anordnungen, erheblichen technischen Störungen bei Onlineveranstaltungen oder Nichterreichen einer zuvor bekannt gegebenen Mindestteilnehmerzahl.
9.2 Wir sind berechtigt, den Veranstaltungsort, den vorgesehenen Ausbilder oder den Veranstaltungszeitpunkt in zumutbarem Umfang zu ändern.
9.3 Bei einer erheblichen Termin- oder Ortsänderung ist der Auftraggeber berechtigt, kostenfrei von der betroffenen Buchung zurückzutreten. Alternativ kann eine Umbuchung auf einen angebotenen Ersatztermin vereinbart werden.
9.4 Wird die Veranstaltung ersatzlos abgesagt oder nimmt der Auftraggeber bei einer erheblichen Änderung sein Rücktrittsrecht wahr, werden bereits gezahlte Entgelte für die nicht erbrachte Veranstaltungsleistung zurückerstattet.
9.5 Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich ausschließlich nach § 12 dieser AGB.
§ 10 Ausschluss von Teilnehmern und Hausordnung
10.1 Teilnehmer sind verpflichtet, die für den jeweiligen Veranstaltungsort geltende Hausordnung sowie sicherheitsrelevante Anweisungen zu beachten.
10.2 Ein Teilnehmer kann aus wichtigem Grund von einer Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblicher oder wiederholter Störung der Veranstaltung, aggressivem, beleidigendem oder gefährdendem Verhalten, erheblicher Beeinträchtigung durch Alkohol oder berauschende Mittel, Missachtung sicherheitsrelevanter Anweisungen, Gefährdung anderer Teilnehmer oder Ausbilder oder erheblichen Verstößen gegen die Hausordnung.
10.3 Soweit dies nach den Umständen zumutbar ist, wird dem Teilnehmer zuvor Gelegenheit gegeben, sein Verhalten zu ändern.
10.4 Ist der Ausschluss vom Teilnehmer schuldhaft verursacht worden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 11 Praktische Übungen, Körperkontakt und sensible Fallbeispiele
11.1 Bestandteil von Erste-Hilfe-Ausbildungen und vergleichbaren Veranstaltungen sind regelmäßig praktische Übungen. Hierbei kann es zu erforderlichem körperlichem Kontakt zwischen Teilnehmern sowie zwischen Teilnehmern und Ausbildern kommen, beispielsweise bei der stabilen Seitenlage, Lagerungsmaßnahmen, Verbänden oder vergleichbaren praktischen Übungen.
11.2 Im Rahmen einer realitätsnahen und praxisbezogenen Ausbildung können medizinische, gesellschaftliche oder persönliche Situationen anhand von Fallbeispielen erläutert und besprochen werden. Dabei können – soweit ein nachvollziehbarer Bezug zum Ausbildungsinhalt besteht – auch sensible Themen wie Entkleiden in Notfallsituationen, Intimbereiche, Schwangerschaft, Gewalt, sexualisierte Gewalt oder andere Situationen angesprochen werden, die einzelne Teilnehmer als unangenehm oder belastend empfinden können.
11.3 Solche Fallbeispiele und Äußerungen dienen ausschließlich der fachlichen und didaktischen Vermittlung von Ausbildungsinhalten und beziehen sich nicht persönlich auf einzelne Teilnehmer. Persönliche Herabsetzungen, diskriminierende Äußerungen oder sexuell belästigendes Verhalten sind hiervon ausdrücklich nicht umfasst.
11.4 Teilnehmer können den Ausbilder jederzeit darauf hinweisen, wenn sie an einer bestimmten praktischen Übung nicht teilnehmen möchten oder sich durch ein konkretes Fallbeispiel beeinträchtigt fühlen. Soweit die Ausbildungsziele, gesetzlichen Vorgaben oder Anerkennungsvoraussetzungen dies zulassen, wird hierauf angemessen Rücksicht genommen.
11.5 Soweit bestimmte praktische Übungen, Ausbildungsinhalte oder Anwesenheitszeiten aufgrund gesetzlicher Vorschriften, Ausbildungsrichtlinien oder Vorgaben der anerkennenden Stelle zwingende Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme sind, kann bei deren Nichterfüllung gegebenenfalls keine Teilnahmebescheinigung oder sonstige Qualifikation erteilt werden.
11.6 Die vorstehenden Hinweise dienen der transparenten Information über Art und Inhalt der Ausbildung. Gesetzliche Rechte der Teilnehmer werden hierdurch nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.
§ 12 Haftung
12.1 Wir haften uneingeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
12.2 Wir haften ebenfalls uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen.
12.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
12.4 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine zwingende gesetzliche Haftung besteht, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.6 Persönliche Gegenstände
Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Verwahrung übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Für Verlust oder Beschädigung gelten die vorstehenden Haftungsregelungen.
§ 13 Teilnahmebescheinigungen und Ersatzbescheinigungen
13.1 Eine Teilnahmebescheinigung oder sonstige Bescheinigung wird nur erteilt, wenn die für die betreffende Veranstaltung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt wurden. Hierzu kann insbesondere die vollständige Teilnahme an der vorgeschriebenen Unterrichtszeit gehören.
13.2 Für die nachträgliche Ausstellung einer Ersatzbescheinigung oder eine vom Auftraggeber bzw. Teilnehmer verursachte Änderung oder Neuausstellung kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Die Höhe wird vor Beauftragung der Ersatzbescheinigung mitgeteilt.
13.3 Berichtigungen, die aufgrund eines von uns verursachten Fehlers erforderlich sind, erfolgen kostenfrei.
§ 14 Urheberrecht
14.1 Von uns bereitgestellte Schulungsunterlagen, Präsentationen, Skripte, Abbildungen, Videos sowie sonstige Lehr- und Lernmaterialien sind urheberrechtlich geschützt.
14.2 Die Unterlagen dürfen ausschließlich für eigene, nicht kommerzielle Lern- und Fortbildungszwecke genutzt werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
14.3 Eine vollständige oder teilweise Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers nicht gestattet, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.
§ 15 Datenschutz
15.1 Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
15.2 Die für die Vertragsdurchführung erforderlichen personenbezogenen Daten werden insbesondere zur Bearbeitung der Anmeldung, Durchführung der Veranstaltung, Zahlungsabwicklung und Ausstellung erforderlicher Bescheinigungen verarbeitet.
15.3 Weitere Informationen über Art, Umfang, Rechtsgrundlagen und Dauer der Datenverarbeitung sowie über die Rechte betroffener Personen ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
15.4 Eine Einwilligung in Werbung, Zufriedenheitsbefragungen oder vergleichbare, für die Vertragsdurchführung nicht erforderliche Kontaktaufnahmen wird nicht allein durch die Zustimmung zu diesen AGB erteilt.
§ 16 Verbraucherstreitbeilegung
Soweit eine entsprechende Informationspflicht besteht, gilt: Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
17.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Geschäftssitz des Anbieters. Das Gleiche gilt, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung aus anderen gesetzlichen Gründen zulässig ist.
§ 18 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.